Schul- und Hausordnung
des Jan-Joest-Gymnasiums
der Stadt Kalkar
Präambel
Das Jan-Joest-Gymnasium der Stadt Kalkar unterstützt die Lernprozesse seiner Schülerinnen und Schüler und wirkt aktiv an ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit.
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern arbeiten gemeinsam da-rauf hin, dass unsere Schule diese Ziele erreicht.
Das Miteinander sollte deshalb durch folgende Prinzipien geprägt sein:
• Alle Beteiligten sind zu einem Verhalten verpflichtet, das zu einem Gelingen des Unterrichts führt.
• Sie achten auf angemessene Umgangsformen und Kleidung.
• Ihr Verhalten ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Fairness und Rücksichtnahme.
Deshalb müssen folgende Regeln beachtet werden:
I. Allgemeine Verhaltensregeln
1.Verzicht auf Gewalt
Wir verzichten auf jegliche Form körperlicher und/oder verbaler Gewaltanwendung so-wie auf Verhaltensweisen, die deutliche Unfallgefahren in sich bergen oder andere belästigen. Deshalb ist es verboten, gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Spraydosen, u.ä.) mitzubringen, Schneebälle, oder andere Gegenstände zu werfen und im Schulgebäude zu rennen. Jegliche Form von Beleidigung und Herabsetzung ist zu unterlassen.
2. Umgang mit Eigentum
• Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, im Schulgebäude und auf dem Schulhof mitverantwortlich. Papiere und Abfälle gehören in die bereitstehenden Papier- und Abfallkörbe. Mutwillig verschmutzte Räume müssen von den Verursachern selbst gereinigt werden. Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich am Hofdienst nach einem besonderen Plan.
• Wir achten auch in den Pausen auf unser Eigentum (z.B. Schultaschen und Bücher, ausgeliehene Materialien aus der Spielekiste) und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Eigentum um. Dies gilt insbesondere für Schulbücher und Lernmittel, da diese Eigentum des Landes NRW sind und von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Bei Klassen- oder Schulwechsel werden sie der Schule in einem gepflegten Zustand zurückgegeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
• Wertvolle Gegenstände, höhere Geldbeträge etc. sollten nicht mitgebracht werden, da sie in der Schule nicht versichert sind und bei Beschädigung oder Verlust nicht von einer Versicherung ersetzt werden können.
• Wer Schuleigentum, z.B. Mobiliar, Wände und Sanitäranlagen beschmutzt oder mutwillig beschädigt, muss die Kosten für Ersatz, Reparaturen und Reinigungen tragen.
• Beschädigungen werden unverzüglich den Hausmeistern mitgeteilt, schadhafte Stühle werden umgehend bei ihnen ausgetauscht.
• Diebstahl wird den Lehrkräften unverzüglich gemeldet.
• Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben, wenn der/die Besitzer/in nicht bekannt ist.
3. Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Medien (MP3-Playern, Digital- oder Videokameras etc.)
• Handys sowie für Aufnahmezwecke geeignete Geräte sind während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände vollständig auszuschalten. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Oberstufenschüler dürfen während der Freistunden, aber nur im Oberstufenraum und auf der Dachterrasse, ihre Mobiltelefone und MP3-Player benutzen. Über weitere Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte. (So sind Handytelefonate z.B. bei Krankheit und Stundenplanänderungen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft möglich.) Als pädagogische Maßnahme (vgl. SchulG § 53 Erzieherische Einwirkungen) werden bei Verstößen gegen diese Regelungen die Geräte von den Lehrkräften bei der Schulleitung deponiert und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die SIM-Karte darf vor der Abgabe entfernt werden.
Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden alle Handys auf dem Lehrerpult ab-gelegt.
• Das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen und das heimliche Auf-zeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht sind keineswegs Kavaliersdelikte, sondern Straftatbestände nach § 201 StGB und werden ebenso zur Anzeige gebracht wie der Besitz und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und pornografischen Materialien und Filmen.
4. Weiteres
• Das Kauen von Kaugummis ist u.a. wegen der Verschmutzungsgefahr in allen Unterrichtsräumen verboten.
• Auf dem gesamten Schulgelände und im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks ist das Rauchen ebenso verboten wie der Besitz, Konsum und Handel von Alkohol und anderen Drogen. Über Ausnahmen von dieser Festlegung entscheidet laut Schulgesetz „die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.“ (vgl. SchulG § 54)
• Das Aufstellen und Benutzen von selbst mitgebrachten elektrischen Geräten (Kaffeemaschine, Mikrowelle, Wasserkocher, Herdplatte etc.) ist in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen wegen Brand- und Verletzungsgefahr nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
• In den Klassenräumen achten wir sowohl auf gute Belüftung als auch darauf, dass beim Heizen, Lüften und bei der Beleuchtung sparsam mit Energie umgegangen wird.
• Werbung sowie grundsätzlich alle Veröffentlichungen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung und dürfen keine parteipolitischen, verfassungswidrigen, rassistischen und beleidigenden Inhalte haben.
• Unfälle auf dem Schulweg, in den Pausen oder im Unterricht sind umgehend im Sekretariat zu melden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
• Ist ein Schulversäumnis aus wichtigem Grund (z.B. Arztbesuch oder familiäre Gründe) voraussichtlich und unvermeidbar, ist eine Beurlaubung vorab rechtzeitig zu beantragen. Arztbesuche sollten in der Regel am Nachmittag durchgeführt werden.
II. Verhalten vor, während und nach dem Unterricht
1. Vor dem Unterricht
• Auf dem Schulhof und in der Pausenhalle wird ab 7.40 Uhr Aufsicht geführt.
• Bis zum zweiten Klingelzeichen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof bzw. in der Pausenhalle auf.
• Auch der längere Aufenthalt auf dem Parkplatz und an den Bushaltestellen ist wegen der dort herrschenden Unfallgefahr nicht erlaubt.
• Radfahren und Inlineskaten ist auf dem Schulhof nicht gestattet.
• Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude nur vom Schulhof des Gymnasiums aus, nicht durch den Hauptschuleingang. Der Flur des Verwaltungstraktes ist kein Durchgang für Schülerinnen und Schüler.
2. Während des Unterrichts
• Pünktlichkeit
Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft (z.B. Arbeitsmaterialien herausholen etc). Sie entschuldigen sich unaufgefordert bei Verspätungen. Schüler/innen, die durch Selbstverschulden wiederholt zu spät zum Unterricht erscheinen, müssen mit pädagogischen Maßnahmen und ggf. disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
• Bei Nichterscheinen der Lehrkraft meldet sich der/die Klassensprecher/in oder ein/e Vertreter/in nach 5 Minuten im Sekretariat.
• Beteiligung
Guter Unterricht schließt auch die aktive Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler am Unterrichtsgeschehen, die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben und die Beachtung von Gesprächs- und Verhaltensregeln ein.
• Allgemeines Verhalten
Essen und Trinken beschränken sich grundsätzlich auf die Pausen. Über begründete Ausnahmen (z.B. bei großer Hitze) entscheiden die Lehrkräfte.
Kopfbedeckungen und Kopfhörer sind abzunehmen. MP3-Player und ähnliche Geräte (vgl. allgemeine Verhaltensregeln) dürfen nicht benutzt werden.
3. Nach dem Unterricht
• Der Ordnungsdienst ist für die Grundordnung beim Verlassen des Unterrichtsraumes verantwortlich (s.u.). Nach der letzten Unterrichtstunde stellen alle Schüle-rinnen und Schüler ihre Stühle hoch, um die Reinigung der Räume zu ermöglichen. Papier und
Verpackungsmaterial und weiterer Müll werden in den Mülleimer entsorgt. Die Fenster werden geschlossen und das Licht wird gelöscht.
• Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer verlassen die Räume in der Regel als letzte und achten auf den ordentlichen Zustand der Unterrichtsräume.
4. Verlassen des Schulgeländes
• Das Verlassen des Schulgebäudes ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich bis zum Ende ihres Unterrichts nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in den Pausen und in ihren Freistunden das Schulgelände verlassen, da sie der Aufsichtspflicht nicht mehr unterliegen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen (siehe unten).
• Liegt der Schulleitung eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vor, dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 während der Mittagspause das Schulgelände verlassen. In diesem Fall müssen sie auf direktem Weg nach Hause und wieder zurück in die Schule gehen. Für diese Zeit erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich dabei nur auf den direkten Weg zur Schule und zurück. Einen entsprechenden Berechtigungsnachweis sollen die Schülerinnen und Schüler mit sich führen und der Aufsicht zeigen können.
• Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit krankheitsbedingt die Schule verlassen, müssen sie sich beim Fach- bzw. Klassenlehrer und im Sekretariat abmelden.
• Kann eine Schülerin/ein Schüler z.B. wegen Krankheit nicht zur Schule kommen, wird dies dem Sekretariat telefonisch am selben Tag bis 7.50 Uhr mitgeteilt. Die Schule benötigt eine schriftliche Entschuldigung, sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist.
5. In den Pausen
• In den 5-Minuten-Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen-räumen oder suchen die Fachräume auf. Sie vermeiden jeden unnötigen Aufenthalt in den Fluren.
• Die Schülerinnen und Schüler der Sek.I verbringen die großen Pausen grundsätzlich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle. Bei Regen dürfen sie sich in der Pausenhalle, in den Fluren und in den Klassen aufhalten. Die Regenpausen werden per Durchsage angekündigt. In diesem Fall bleiben alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen. Zusätzliche Aufsichten auf den Fluren übernehmen die für die Hofaufsicht zuständigen Lehrkräfte. Über weitere Ausnahmen (z.B. extremer Kälte) entscheidet die Schulleitung.
• Die Schülerinnen und Schüler der Sek.II dürfen in den Freistunden und den Pausen die Oberstufenräume nutzen.
• Die Klassenräume sind während der Pausen und während der Stunden, in denen in diesen Räumen kein Unterricht stattfindet, verschlossen.
• Findet nach den großen Pausen Unterricht in den Fachräumen statt, so werden die notwendigen Arbeitsmittel (auch die Sportkleidung) für den Unterricht zuvor schon mit in die Pause genommen.
• Findet im Anschluss an die großen Pausen (auch Mittagspause) Sportunterricht statt, so verlassen die Schülerinnen und Schüler den Schulhof bzw. die Pausen-halle nach dem ersten Klingelzeichen und nehmen den direkten Weg über den Schulhof der Realschule zur Sporthalle. Dort sammeln sich die Schülerinnen und Schüler vor den entsprechenden Halleneingängen.
• Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt für die Bereitstellung von Kreide und Schwamm und reinigt gegebenenfalls die Tafel vor Beginn der Unterrichtsstunde. Insgesamt ist er dafür verantwortlich, dass sich der Klassenraum in einem ordentlichen Zustand befindet.
III. Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen
Die aufgestellten Regeln sollen dazu beitragen, dass Gefahren, Störungen und Streit vermieden werden. Schülerinnen und Schüler, die gegen die Regeln verstoßen, müssen als Konsequenz mit erzieherischen Maßnahmen rechnen, bei schwerer oder wiederholter Missachtung der Hausordnung mit einer Ordnungsmaßnahme gemäß §53 Schulgesetz NRW.
IV. Gültigkeitsbereich der Schulordnung und Inkrafttreten
Diese Schulordnung besitzt Gültigkeit für alle am Schulleben Beteiligten auf dem gesamten Schulgelände und den Sportstätten sowie auf den Wegen dorthin.
Sie wurde am 04.10.2012 beschlossen. Der Schulträger hat zugestimmt.
Susanne Janßen, OStD‘ Daniel Maaßen Johannes Leusch
(Schulleiterin) (Schulpflegschaftsvorsitzender) (Schülersprecher)
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