Oberstufe

„Drei Jahre, dann ist das Abitur vollbracht.“ – Das Beratungskonzept für die gymnasiale Oberstufe am JJG zielt auf eine intensive Schullaufbahnbegleitung der Schülerinnen und Schüler während der Oberstufe ab.

Folgende Fächer werden am JJG für die Oberstufe grundsätzlich zur Wahl angeboten:

Leistungskurse (in Kooperation mit dem Gymnasium Aspeln in Rees):

Die Schullaufbahnberatung wird als ein ständig begleitender Prozess verstanden, der mit der Vorbereitung des Eintritts in die gymnasiale Oberstufe beginnt, in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase der Oberstufe  Planungs- und Entscheidungshilfen anbietet.

Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationsaufgaben zur Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler sowie die Umsetzungskontrolle werden von der Oberstufenkoordinatorin in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Jahrgangsstufenleitungen wahrgenommen.
Die Vorbereitung der Oberstufe startet in Klasse 10. Dazu zählen eine Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe, individuelle Beratungsgespräche und gemeinsame Wahlen einer Laufbahn.

Damit verknüpft sind kontinuierliche Beratungen während der dreijährigen Zeit in der Oberstufe, die durch zentrale Veranstaltungen sowie individuelle Gespräche gestützt werden.
Für die Planung der Oberstufenlaufbahn steht den Schülerinnen und Schülern das Computerprogramm „LuPO“ (Laufbahnberatungs- und Planungstool Oberstufe) zur Verfügung. (siehe Download)Mit Hilfe dieses Computerprogramms wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Kurse aus dem Fächerangebot der Schule und planen ihre Laufbahnen bis zum Abitur. Die Oberstufenkoordinatorin und die jeweiligen Beratungslehrer  begleiten und unterstützen diesen Planungsprozess durch Beratung und Kontrolle.

Einführungsphase

Zu Beginn der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler über organisatorische Abläufe in der Oberstufe (Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren, Schriftlichkeit, Noten,  Versetzungsbedingungen) informiert. 
Des Weiteren erfolgt eine Information zur Durchführung des zweiwöchigen Betriebspraktikums.
Im Hinblick auf die Wahl  der Leistungskurse am Ende der Einführungsphase informiert die Oberstufenkoordinatorin  im 2. Halbjahr der Einführungsphase über die Kursbelegung in der Qualifikationsphase und erläutert  die Bedeutung der Schriftlichkeit sowie  Einbringungsverpflichtungen und grundsätzliche Bestimmungen für die Bildung der Gesamtqualifikation.

Qualifikationsphase

Q1
In einer zentralen Informationsveranstaltung im Halbjahr Q1.1 (Oberstufenkoordinatorin / Jahrgangsstufenleitung) werden die speziellen Regelungen für die Qualifikationsphase hinsichtlich der Kursbelegungs- und Einbringungsverpflichtungen erläutert. In diesem Zusammenhang werden die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer sowie das Verfahren zur Berechnung der Gesamtqualifikation thematisiert. Insbesondere werden die Schülerinnen und Schüler in dieser Veranstaltung über die Regelungen zur Anfertigung der Facharbeit informiert. Es gibt einen verpflichtenden Methodentag zur Facharbeit, um Techniken und Recherche wissenschaftlichen Arbeitens auch als Vorbereitung auf das Studium zu Erlernen.


Im Hinblick auf die Festlegung des 3. und 4. Abiturfaches ist eine zentrale Informationsveranstaltung vorgesehen, in der die Bestimmungen zur Abiturzulassung, Verfahren bei Nichtzulassung, Wiederholung und Rücktritt sowie die Berechnung der Gesamtqualifikation besprochen werden.

Q2
Zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase werden das 3. und 4. Abiturfach festgelegt und in einer zentralen Informationsveranstaltung werden Regelungen für die Zulassung zum Abitur sowie das Verfahren der Abiturprüfung (schriftliche und mündliche Abiturprüfungen) thematisiert.

Die Stufenfahrt findet zu Beginn der Q2 statt und das Ziel sowie die geplanten Aktivitäten werden gemeinsam von der Stufenleitung und den Schülern gestaltet und geplant.
Am Ende der Qualifikationsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler in einer zentralen Veranstaltung Informationen und konkrete Hinweise zum Verlauf und zur Durchführung der Abiturprüfungen. Sie werden über die geltenden Bestimmungen bei Rücktritt, Erkrankung und Versäumnis sowie über  Termine informiert.