Auf dieser Seite können Sie sich über die verschiedenen Beratungsangebote an unserer Schule informieren.
Das Beratungsteam:
Beratungslehrer: Herr Wiesmann, OStR
- Einzelfallberatung
- Gruppenberatung
- Streitschlichtung
- Lernberatung
- Medienscout
- Cybermobbing
Erprobungsstufenkoordinatorin Frau Kamer, StD´
- Schullaufbahnberatung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
- kollegiale Fallberatung
- Herstellen von außerschulischen Kontakten
- L.U.P.E.
- Kinder-Uni
- Lernoase
- DaZ (Deutsch als Zielsprache)
Mittelstufenkoordinator Herr Schreiber, StD
- Bewerbungstraining
- Berufs- und Studienberatung
- Berufspraktikum der EF
- Differenzierung Klasse 8
- Wahl der zweiten Fremdsprache
Oberstufenkoordinatorin Frau Härter, StD´
- Schullaufbahnberatung
- Abiturkoordination
- Abschlüsse
- Studienberatung / Kontakte zu Universitäten
Schulsozialarbeiter
Unser zuständiger Schulsozialarbeiter ist Herr Bas Hulshof. Er ist unter folgender Mail-Adresse (bas.hulshof@kalkar.de) oder über diese Nummer (0172 1629922) zu erreichen.
Schulpsychologin Frau Cramer-Verheyen
Seit vielen Jahren arbeitet das JJG erfolgreich mit Frau Cramer-Verheyen vom Schulpsychologischen Dienst des Kreises Kleve zusammen. Sie berät Schüler, Eltern und Kollegen im Zusammenhang mit Problemen, die im Laufe des Schulbesuchs auftreten können. Ein Kontakt zum schulpsychologischen Dienst kann bei Bedarf unkompliziert über die Schule hergestellt werden.
Das Beratungskonzept:
Die Beratung stellt neben dem Auftrag zu Erziehung und Bildung den dritten Grundpfeiler der pädagogischen Arbeit am Jan-Joest-Gymnasium dar. Miteinbezogen werden in die Beratung die Schülerinnen und Schüler, ihre Erziehungsberechtigten sowie das Lehrpersonal. Zum Miteinander von momentan ca. 600 Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie den über 40 Lehrkräften auf dem Weg
von der fünften Klasse bis zum Abitur, auf dem Weg vom 10-jährigen Kind zum jungen Erwachsenen mit Reifezeugnis, ergeben sich natürlicherweise Konflikte und Schwierigkeiten, denen am JJG mit einem differenzierten Beratungskonzept konstruktiv und lösungsorientiert begegnet wird.
Probleme müssen, damit sie gelöst werden können, angesprochen werden, am besten ohne Angst vor Repressalien oder negativen Reaktionen der eventuell auch persönlich Kritisierten. Deshalb wird Beratung zunächst niederschwellig und vertraulich angeboten. Mit einem ausgebildeten Beratungslehrer (Herr Wiesmann), der in Zusammenarbeit mit den anderen beratend Tätigen am JJG dieses Angebot ausgestaltet, finden Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrende ein Setting vor, wie es für viele Gymnasien nicht selbstverständlich ist. Damit viele Konflikt auslösende Situationen gar nicht erst entstehen, arbeiten die Beratungspersonen am JJG jedoch nicht nur kurativ sondern insbesondere präventiv, um die soziale Kompetenz v. a. der Schülerinnen und Schüler zu stärken und fortzuentwickeln.
Die bekannten Lehrerfunktionen Unterrichten / Lehren, Fördern / Fordern sowie Erziehen und Beraten werden am JJG miteinander vernetzt ausgeübt, was im Schulprogramm und dem Leitbild der Schule auch deutlich verankert ist. Das Beratungskonzept des JJG gliedert sich in folgende Bereiche:
- Konfliktberatung, Krisenintervention
- Mobbing
- Streitschlichtung
- Soziales Lernen
- Beratung zur Suchtprävention und Gesundheitserziehung
- Lernberatung, Laufbahnberatung, individuelle Förderung
- Beratung zur Gestaltung von bruchlosen Übergangen
- Berufsorientierung, Berufsberatung, Berufsvorbereitung
- Hochbegabung
Die hier in das Konzept einfließenden Maßnahmen zeigten in der Vergangenheit solch vielversprechende Ergebnisse, dass sie fest etabliert worden sind.
Weitere Anpassungen an sich eventuell ändernde Rahmenbedingungen erfolgen fortwährend, falls sich die Notwendigkeit ergibt. Die Umsetzung des Beratungskonzepts am JJG stellt sich als ein aktiver Prozess dar, in dessen Verlauf ins besondere die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt aller Aktivitäten stehen. Die Übersicht zeigt die in erster Linie an der Beratung beteiligten Lehrkräfte mit ihren dazugehörigen Arbeitsschwerpunkten, die im Anschluss noch ausführlicher dargestellt werden.
Beratungsschwerpunkte Herr Wiesmann:
Konfliktberatung, Krisenintervention
Neben den präventiven Programmen, die teils den Fachunterricht, z.B. Politik-, Deutsch-, Sport- oder Biologieunterricht, teils den fachübergreifenden Unterricht wie dem Werteprojekt der Klassen 5 oder Arbeitsgemeinschaften und Projektwochen betreffen, stellt die direkte Einwirkungsmöglichkeit bei Konflikten ein zentrales, etabliertes Element des Beratungskonzepts dar.
Anlass für Beratung kann u. a. sein, dass es zu Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten kommt, die oft auf veränderte Bedingungen im häuslichen oder schulischen Umfeld zurückzuführen sind. Betroffene, Rat suchende Schülerinnen oder Schüler können sich vertrauensvoll an eine Lehrkraft ihrer Wahl wenden. Häufig geht hier aber auch der Klärungsbedarf von der unterrichtenden Fachlehrkraft aus, die aktiv das Gespräch mit dem derart auffällig gewordenen Schüler sucht.
Auslöser für Lernschwierigkeiten können sein: Familiäre Konflikte, Veränderungen im Freundeskreis, Mobbing, Bullying oder andere Angst auslösende Situationen innerhalb und außerhalb der Schule.
Die direkte Einwirkung bei Konflikten findet am JJG im Sinne einer Interventionstreppe statt, bei der auf jeder Stufe ein Ausstieg durch die Lösung des Konflikts möglich ist. Je niedriger die Stufe, auf der der Ausstieg erfolgen kann, umso besser.
Im Folgenden werden die einzelnen Stufen der Interventionstreppe erläutert:
- Beratung durch Vertrauensschüler / Klassenpaten
- Beratungshilfe durch eine Fachlehrkraft
- Beratungsvertiefung durch die Klassen- / Jahrgangsstufenleitung
- Beratungsübergabe an den Beratungslehrer
- Beratungsabgabe an schulexterne Beratungsinstanzen
Erläuterungen zur Interventionstreppe am JJG:
- Stufe: Beratung durch Vertrauensschüler / KlassenpatenBesonders bei schülergruppeninternen Konflikten erweist sich die Hilfe eines „Peers“ als sinnvoll, da Gleichaltrige dieselbe Lebenswelt teilen und somit viel näher am Geschehen sind als jeder Erwachsene. Die Wahl der Klassensprecher der Erprobungsstufe wird u. a. deshalb auch von dem Gedanken geleitet, welcher Mitschüler bei Konflikten innerhalb der Klassengemeinschaft gut vermitteln könnte. Zusätzlich bekommt jeder Schüler der 5. Klasse einen Klassenpaten aus höheren Jahrgangsstufen zugeordnet, die auch bei Streitigkeiten hinzugezogen werden sollen. Ziel ist es, schon auf dieser Stufe etliche Konfliktherde nachhaltig auszulöschen.
- Stufe: Beratungshilfe durch eine FachlehrkraftKommt es auf Stufe 1 nicht zu einer befriedigenden Lösung, teilt sich der Ratsuchende einer Lehrkraft seiner Wahl mit oder wird durch eine aufmerksam gewordene Fachlehrkraft angesprochen. Falls es die Ressourcen ermöglichen, wird dem Ratsuchenden bereits hier abschließend geholfen durch ein lösungsorientiertes Gespräch mit klar festgelegten Zielvereinbarungen, die von der Fachlehrkraft dokumentiert werden, damit bei einer später folgenden pädagogischen Konferenz verwertbare Unterlagen zur kollegialen Fallberatung zur Verfügung stehen und ausgetauscht werden können.
- Stufe: Beratungsvertiefung durch die Klassen- / JahrgangsstufenleitungDie beratende Fachlehrkraft entscheidet, dass die Einbeziehung eines Mitglieds des Klassenleitungs- oder der Jahrgangsstufenleitung nötig ist. Das so entstandene Gremium berät gemeinsam den Ratsuchenden, hier kann auf bereits gemachte Erfahrungen hinsichtlich einer eventuell früher erfolgten Beratung aufgebaut werden, die der Klassen- oder Jahrgangsstufenleiter einbringt. Die für eine Lösung auf dieser Stufe notwendigen Zielvereinbarungen werden auf Klassen bzw. Jahrgangsstufenleitungsebene dokumentiert und nach angemessener Zeit im Gespräch mit dem Betroffenen überprüft.
- Stufe: Beratungsübergabe an den BeratungslehrerFalls auf Stufe 3 keine direkte Lösung zu erarbeiten ist, z.B. bei schwerwiegenden Stress- und Belastungssituationen des Betroffenen, übergeben die bislang beteiligten Lehrkräfte die weitere Beratung an den Beratungslehrer, der das weitere Vorgehen entsprechend seiner Zusatzqualifikation und Erfahrung verantwortet und nach Absprache mit dem Betroffenen eventuell weitere, für eine anzustrebende Lösung hilfreiche Personen hinzuzieht. Ausgangsproblematik, bereitseingeleitete Lösungsmaßnahmen und die weitere Verfahrensplanung werden vom Beratungslehrer dokumentiert.
- Stufe: Beratungsabgabe an schulexterne BeratungsinstanzenIn Absprache mit der Schulleitung entscheidet der Beratungslehrer des JJG, ob der Schulpsychologische Dienst und / oder die zuständige Jugendhilfestelle bzw. Fachberater des Caritasverbandesals Kooperationspartner für Jugendberatung hinzugezogen werden. Auch hier werden die involvierten externen Beratungspartner gebeten, dem Beratungslehrer eine sinnvolle Rückmeldung zu geben, damit eine entsprechende Nachbetreuung im Kontext Schule ermöglicht werden kann.
Die hier erläuterte Stufenabfolge stellt keine Pflichtbindung dar, sondern hat Empfehlungscharakter. Es steht jedem der Beteiligten frei, Stufen zu überspringen, falls dies sinnvoll erscheint. Hinsichtlich einer systemischen Beratungsqualität sollte die beschriebene Vorgehensweise jedoch möglichst eingehalten werden.
Der Umgang mit Mobbing am JJG
Definition von Mobbing
Mobbing bedeutet Anpöbeln, Fertigmachen (mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft). Mobbing verläuft gezielt über einen längeren Zeitraum – mehrere Wochen, Monate – Jahre.
Der NO BLAME APPROACH als Interventionsmöglichkeit
Die Vorgehensweise ist deswegen besonders geeignet, weil sich Schule immer schwer damit tut, Täter ihrer Taten zu überführen. Das liegt auch daran, dass laut Studien mehr als 50% der Mobbinghandlungen in den Pausen, im Sportunterricht, der Schülertoilette oder im Internet stattfinden. Sowohl Täter, als auch Eltern verlangen stets Beweise, die auf Grund der teilweise äußerst raffinierten Vorgehensweise der Täter nicht erbracht werden könnten. Diese „Beweise“ entfallen und die Schule wird handlungsfähig. Der „No Blame Approach“ (wörtlich „Ohne Schuld Ansatz“) ist eine lösungsorientierte Vorgehensweise in der Tradition systemischer und kurzzeittherapeutischer Ansätze von Steve de Shazer und Insoo Berg. Er gibt Schulen ein einfaches Instrument an die Hand, bei Mobbing zum Wohl und Schutz der Mobbing-Betroffenen zu handeln mit dem Ziel, Mobbing nachhaltig zu stoppen.
Die besondere Faszination und gleichzeitig große Herausforderung des Ansatzes liegt darin begründet, dass – trotz der schwerwiegenden Problematik – auf Schuldzuweisungen und Bestrafungen verzichtet wird. Vielmehr vertraut der Ansatz auf die Ressourcen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen, wirksame Lösungen herbeizuführen.
Mittlerweile gibt es etliche Falldarstellungen und eigene Erfahrungen zur Arbeit mit dem No Blame Approach. In den allermeisten Fällen, und das ist die große Überraschung und positive Nachricht, konnte das Mobbing zeitnah beendet werden.
Sollte eine Beendigung des Mobbings durch den No Blame Approach nicht erreicht werden oder aus anderen Gründen nicht möglich sein, wird auf die konfrontative Methode zurückgegriffen bzw. eine Mischform aus o. g. Methoden angewandt.
Des Weitern gilt, dass Mobbing nur durch gezieltes, kompetentes Eingreifen der Erwachsenen gestoppt werden. Das sind zunächst die Lehrer der Schule, doch selbst die stoßen oft genug an ihre Grenzen. Experten, Lehrer, Eltern, Mitschüler müssen ein klares Regelwerk erstellen und sich zu dessen Einhaltung verpflichten. Es muss jedem klar sein: „An unsere Schule ist Mobbing geächtet und es hat Konsequenzen.“, die auch erfolgen müssen.
Mobbing stoppen ohne Schuldzuweisung und Bestrafung.
Schritt 1: Gespräch mit dem Mobbing-Betroffenen.
Ziel ist Gesprächs ist es, das Vertrauen des Schülers für die geplante Vorgehensweise zu gewinnen und zu klären, welche Schüler/Innen zur schwierigen Situation beitragen, um konsequent gegen das Mobbing vorgehen zu können.
Wesentlich in diesem Gespräch ist Zuversicht zu vermitteln, Vertrauen in das beabsichtigte Vorgehen zu bewirken und deutlich zu machen: „Ich kann Dir helfen“. Eventuellen Befürchtungen des Betroffenen, dass die Situation sich verschlimmern könnte, kann entgegengewirkt werden, indem versichert wird, dass niemand Nachteile erwarten muss oder bestraft werden wird. Unterstützend ist auch das eigene Interesse an einer Veränderung der Situation deutlich zu machen: „Mir ist wichtig, dass Du hier in die Schule kommen kannst und Dich hier wohl fühlst.“; „Jeder hat das Recht, ohne Angst zur Schule zu gehen, auch Du.“ Entlastend für den/die Schülerin ist es, dass er/sei nichts weiter tun muss, dass stattdessen die Lehrkraft oder der Beratungslehrer alles weitere in die Hand nimmt.
Schritt 2: Unterstützungsgruppe (ohne Mobbing-Betroffene!)
Das Herzstück des Ansatzes ist die Bildung einer Unterstützungsgruppe, die dazu beitragen soll, das Mobbing zu beenden. Diese Gruppe ist zu verstehen als Helfergruppe für die Pädagogen/Innen, in deren Verantwortung die Auflösung des Mobbings im System Schule liegt. Die Unterstützungsgruppe setzt sich zur einen Hälfte zusammen aus den Täter/Innen und Mitläufern/Innen sowie zur anderen Hälfte aus „neutralen“ Schüler/Innen, die nichts mit den Mobbing-Handlungen zu tun hatten, aber eine konstruktive Rolle bei der Lösung der Situation spielen können. Insgesamt umfasst die Gruppe 6 – 8 Schüler/Innen. Die Schüler/Innen werden zu einem Treffen eingeladen, in dem gemeinsam Lösungen für das Problem entwickelt werden. Die Ansprache wird als Bitte um Mithilfe bei der Lösung eines Problems formuliert. Der genaue Anlass des Gesprächs wird zunächst nicht genannt. Das Treffen findet während der regulären Unterrichtszeit statt und schließt sich zeitnah an das Gespräch mit dem vom Mobbing Betroffenen an.
a) Problem erklären
Die Ansprache der Schüler/Innen erfolgt über die eigene persönliche Betroffenheit und in Bezug auf das eigene Interesse (Ich-Sprache): „Ich habe Euch eingeladen, weil ich Eure Hilfe brauche. Vielleicht habt Ihr auch schon bemerkt, dass es X nicht gut geht. Ich mache mir große Sorgen um X. Mir ist wichtig, dass sich daran etwas ändert. Ich habe den Anspruch,
dass die Schule ein sicherer Ort ist, wo jeder hinkommen kann, ohne Angst haben zu müssen. Und ich denke, wir alle sind dafür verantwortlich, dass das auch gelingt. Dazu kann jeder beitragen.“
b) Keine Schuldzuweisung
Im Rahmen des gesamten Vorgehens ist es wichtig, dass die Lehrperson niemandem Schuld zuweist. Die Mitglieder der Unterstützungsgruppe werden angesprochen als Helferexperten und –expertinnen: „Ich habe Euch angesprochen, weil ich überzeugt bin, dass Ihr mir helfen könnt, dieses Problem zu lösen/ die Situation für X zu verbessern.“ Bei gegenseitigen Vorwürfe und Schuldzuweisungen helfen Äußerungen wie: „Es geht mir nicht darum herauszufinden, wer was gemacht hat, sondern darum, was wir tun können, damit X wieder ohne Angst zur Schule kommt. Dabei brauche ich Eure Unterstützung. Ihr kennt Eure Klasse am besten.“ Oder „Wir können die Vergangenheit nicht ändern. Aber wir können jetzt schauen, was wir tun können, damit es in Zukunft anders weitergeht.“ Der Blick bleibt stets auf die Problemlösung gerichtet. Dieses Vorgehen ermöglicht es den Tätern und Täterinnen häufig erst, eine konstruktive Rolle in der Beendigung des Mobbings einzunehmen.
c) Gruppe nach ihren Ideen fragen /Verantwortung teilen
Die Mitglieder der Gruppe sind aufgefordert, Vorschläge zu machen, die es dem gemobbten Schüler bzw. der gemobbten Schülerin in Zukunft ermöglichen, sich in der Schule wohl zu fühlen bzw. angstfrei in die Schule zu kommen.
d) Verantwortung der Gruppe übergeben
Die Lehrperson oder Schulsozialarbeiterin schließt das Treffen ab, indem sie die Verantwortung für die Umsetzung der Vorschläge der Gruppe übergibt. Sie vereinbart mit den Schüler/Innen ein nächstes Treffen, um den weiteren Verlauf zu verfolgen und um herauszufinden, wie sich die Situation des gemobbten Schülers entwickelt hat.
Schritt 3: Nachgespräche einzeln mit allen Beteiligten
Ungefähr ein bis zwei Wochen später bespricht die Lehrperson mit jedem Kind bzw. Jugendlichen einzeln – einschließlich dem Mobbing-Betroffenen – wie sich die Dinge entwickelt haben. Die Nachgespräche sorgen für Verbindlichkeit und verhindern in der Regel, dass diejenigen, die gemobbt haben, ihre Handlungen wieder aufnehmen. Einzelgespräche nehmen die SchülerInnen direkt in die Verantwortung und stärken die Nachhaltigkeit. Die Gespräche dauern in der Regel 5- 10 Minuten pro Person. Sie sollen nicht kontrollieren, sondern Auskunft darüber geben, wie sich die Situation verändert hat.
Der Eselstreit
Sind wir einmal ehrlich:
Konflikte sollten von den betroffenen Personen benannt und ehrlich besprochen werden, bevor die Situation vielleicht irgendwann eskaliert. Und da ist es oftmals hilfreich, wenn jemand dabei ist, der das Gespräch lenkt, damit man sich auf einer vernünftigen Ebene treffen kann.
Man braucht einen Vermittler!
Die Ausbildung zum Streitschlichter
Dazu müssen Schüler ausgebildet werden. Dies erfolgt zunächst über den Beratungslehrer im Rahmen einer AG, wobei folgende Elemente Bestandteil der Ausbildung sind.
Aktives Zuhören
Diese Art des Zuhörens ist Ausdruck des Respekts dem Erzählenden gegenüber und erleichtert die Aufgabe, bei der Klärung von Problemen zu helfen. Die Schülerinnen und Schüler lernen u.a., sich dem anderen – auch durch die Körperhaltung (s.u.) – zuzuwenden und ihn anzuschauen, angemessen nachzufragen, ggf. Rückmeldungen zu geben, mit anderen Worten ein Gespräch so zu fahren, dass der andere sich verstanden und ernstgenommen fühlt.
Ich-Botschaften
Schülerinnen und Schüler können lernen, eigene Gefühle und Meinungen in der Ich-Form auszudrücken, ohne versteckte Vorwürfe zu erheben. Verletzende oder verallgemeinernde Botschaften werden so vermieden. Der andere erfährt, wie die Wirkung seines Verhaltens ist und welche Gefühle es ausgelöst hat.
Körpersprache
Schülerinnen und Schüler machen sich oft wenig Gedanken über die Bedeutung nonverbaler Kommunikation. Sie erfahren beim Training, dass Ausdrucksformen wie Gestik, Mimik, Tonfall, Körperhaltung oder Handlungen beim anderen eine Wirkung haben und bestimmte Gefühle auslösen können.
Lösungsvorschläge sammeln
Mit dem Verfahren des Brainstormings kann in der Schlichtung von den beiden Kontrahenten eine geeignete Lösung gesucht werden. An der Qualität der Lösungen entscheidet sich, ob die Schlichtung gelingt. Deshalb muss dieser Teil des Schlichtungsgesprächs und die Rolle des Schlichters in dieser Phase in vorbereitenden Rollenspielen besonders sorgfältig eingeübt werden.
Konfliktgespräch führen und schlichten
Im Rollenspiel üben die zukünftigen Schlichterinnen und Schlichter auch die vier Schritte der Streit-Schlichtung ein.
- Einleitung,
- Klärungen,
- Lösungen,
- Vereinbarungen.
Günstig ist es, wenn drei Schüler die Rollen der Kontrahenten und des Schlichters übernehmen und ein weiter Schüler zusammen mit dem Trainer als Beobachter fungiert.
Grenzen der Streitschlichtung
Damit das Konzept funktioniert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unparteiische Dritte stehen als Vermittler im Konfliktfall zur Verfügung, um den beteiligten Schülern zu helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden.
- Sie entscheiden nicht darüber, wer Recht hat, und sie können nicht strafen.
- Streitschlichter helfen Konflikte zu entschärfen und die Konfliktbeteiligten zu einem friedlichen und respektvollen Umgang miteinander zu befähigen. Deshalb müssen Sie durch Kompetenz, Neutralität und interessierte Nähe überzeugen.
- Mediation – Streitschlichtung – geschieht auf freiwilliger Basis. Nur wenn beide Parteien den ernsthaften Willen zu einer Lösung haben, kann Mediation erfolgreich sein. Es erfordert Einsicht, den Willen zu lernen und die Absicht, Verletzungen Dritter zu vermeiden.
- Das Verfahren hat bestimmte Regeln, die die Schlichter zuvor erlernen.
- Mediation ist die dialogische Regelung symmetrischer Konflikte. Das bedeutet, dass zwischen den Konfliktbeteiligten ein Kräftegleichgewicht herrscht, bevor im Gespräch ein Konflikt gelöst werden kann.
Aber:
Bei Mobbing besteht kein Gleichgewicht der Konfliktparteien. Die Handlungen der Mobber sind vorsätzlich, gezielt, sie wollen verletzen. Sie haben Spaß bei ihrem Tun, sie wollen keinen respektvollen Umgang und sind erst recht nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Je länger das Mobbing schon dauert, desto weniger können Streitschlichter etwas bewirken.
Erprobungsstufenkoordination
Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist ein wesentlicher Schritt im Leben eines Kindes. Um so wichtiger erscheint es, die Kinder direkt, noch vor dem Wechsel auf das Jan-Joest-Gymnasium, von schulischer Seite aus zu begleiten. Dazu dient der enge Kontakt mit den abgebenden Grundschulen, der bereits vor dem Wechsel beginnt und sich über die Verweildauer der Kinder in der Erprobungsstufe, den Klassen 5 und 6 erstreckt. Bereits vor der Einschulung lernen die neuen Fünftklässler, die die Schule bereits am „Tag der offenen Tür“ mit den Eltern besuchen konnten, mithilfe ihrer Paten die Schule näher kennen. Sie erhalten zu Beginn der Klasse 5 ein Sicherheitstraining, um die Busfahrt zur Schule hin und nach Hause sicher zu gestalten und werden auch während der Busfahrt von Busbegleitern, älteren Schülerinnen und Schülern des JJG unterstützt. Zahlreiche Förderangebote greifen direkt mit Schuljahresbeginn (s. dazu auch das Förderangebot am JJG), und auch Fahrten, wie die Klassenfahrt in Klasse 5 sowie z. B. auch die jährliche Theaterfahrt für die Klassen 5 im Dezember, finanziell unterstützt durch den Förderverein des JJG, kommen nicht zu kurz. All diese Angebote und Termine für die Erprobungsstufe werden von Frau Kamer koordiniert. Sie arbeitet eng mit den Klassen- und Fachlehrern zusammen, stellt ggf. auch Kontakte zu den Beratungslehrern und außerschulischen Beratungsstellen her und informiert über das Prozedere in der Erprobungsstufe.
Beratung in der gymnasialen Oberstufe
Das Beratungskonzept für die gymnasiale Oberstufe am JJG zielt auf eine intensive Schullaufbahnbegleitung der Schülerinnen und Schüler. Tragende Elemente sind dabei eine umfassende Information über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und eine damit verknüpfte kontinuierliche Beratung durch zentrale Veranstaltungen sowie individuelle Gespräche.
Die Schullaufbahnberatung wird als ein ständig begleitender Prozess verstanden, der mit der Vorbereitung des Eintritts in die gymnasiale Oberstufe beginnt, in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase der Oberstufe Planungs- und Entscheidungshilfen anbietet.
Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationsaufgaben zur Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler sowie die Umsetzungskontrolle werden von der Oberstufenkoordinatorin in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Jahrgangsstufenleitungen wahrgenommen.
Vorbereitungsphase
Im letzten Schulhalbjahr der Sek I werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 sowie Schülerinnen und Schüler, die neu in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden sollen (RE / HS Klasse 10) über wesentliche Aspekte der gymnasialen Oberstufe informiert.
Die Schulleiterin und die Oberstufenkoordinatorin des JJG führen für Eltern und Schüler eine Informationsveranstaltung als Einführung in den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe durch. Dabei werden insbesondere die Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe, das Kursangebot der Schule sowie Bedingungen für die Kursbelegung in der Einführungs- und Qualifikationsphase erläutert. Für die Planung der Oberstufenlaufbahn steht den Schülerinnen und Schülern das Computerprogramm „LuPO“ (Laufbahnberatungs- und Planungstool Oberstufe) zur Verfügung. Das Programm „LuPO“ steht auch zum Download auf der Homepage der Schule zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Computerprogramms wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Kurse aus dem Fächerangebot der Schule und planen ihre Laufbahnen bis zum Abitur. Die Oberstufenkoordinatorin und die jeweiligen Beratungslehrer begleiten und unterstützen diesen Planungsprozess durch Beratung und Kontrolle.
Einführungsphase
Zu Beginn der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler über organisatorische Abläufe in der Oberstufe (Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren, Schriftlichkeit, Noten, Versetzungsbedingungen) informiert. (Oberstufenkoordinatorin / Jahrgangsstufenleitung).
Des Weiteren erfolgt eine Information zur Durchführung des Betriebspraktikums.
Im Hinblick auf die Wahl der Leistungskurse am Ende der Einführungsphase informiert die Oberstufenkoordinatorin im 2. Halbjahr der Einführungsphase über die Kursbelegung in der Qualifikationsphase und erläutert die Bedeutung der Schriftlichkeit sowie Einbringungsverpflichtungen und grundsätzliche Bestimmungen für die Bildung der Gesamtqualifikation.
Qualifikationsphase
Q1.1
In einer zentralen Informationsveranstaltung im Halbjahr Q1.1 (Oberstufenkoordinatorin / Jahrgangsstufenleitung) werden die speziellen Regelungen für die Qualifikationsphase hinsichtlich der Kursbelegungs- und Einbringungsverpflichtungen erläutert. In diesem Zusammenhang werden die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer sowie das Verfahren zur Berechnung der Gesamtqualifikation thematisiert. Insbesondere werden die Schülerinnen und Schüler in dieser Veranstaltung über die Regelungen zur Anfertigung der Facharbeit informiert.
Q1.2 Im Hinblick auf die Festlegung des 3. und 4. Abiturfaches ist im Halbjahr Q1.2 (neben individuellen Beratungen zur Wahl des 3. und 4. Abiturfaches) ist eine zentrale Informationsveranstaltung (Oberstufenkoordinatorin / Jahrgangsstufenleitung) vorgesehen, in der die Bestimmungen zur Abiturzulassung, Verfahren bei Nichtzulassung, Wiederholung und Rücktritt sowie die Berechnung der Gesamtqualifikation besprochen werden.
Q2.1 Zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase werden in einer zentralen Informationsveranstaltung Regelungen für die Zulassung zum Abitur sowie das Verfahren der Abiturprüfung (schriftliche und mündliche Abiturprüfungen) thematisiert (Oberstufenkoordinatorin / Jahrgangsstufenleitung).
Q2.2
Am Ende der Qualifikationsphase (Halbjahr Q2.2) erhalten die Schülerinnen und Schüler in einer zentralen Veranstaltung Informationen und konkrete Hinweise zum Verlauf und zur Durchführung der Abiturprüfungen. Sie werden über die geltenden Bestimmungen bei Rücktritt, Erkrankung und Versäumnis sowie über Termine informiert (Schulleiterin/ Oberstufenkoordinatorin).
Berufsorientierung (Mittelstufenkoordination)
In unserem Schulprogramm nimmt die Beratung unserer Schülerinnen und Schüler einen wichtigen Platz ein. Dies gilt auch für die Beratung ihres beruflichen Werdegangs.
In der Jahrgangsstufe 8 werden die Schülerinnen und Schüler gemäß der Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) des Landes NRW eine Potentialanalyse mit anschließenden Berufsfelderkundungen durchführen; ab der Jahrgangsstufe 9 werden ihnen berufsorientierende Maßnahmen angeboten (z.B. BIZ – Besuch in Wesel, Assessment-Center), um die schulische Laufbahn bewusst zur Berufsfindung zu nutzen.
In der Sekundarstufe II informiert die Agentur für Arbeit die Schülerinnen und Schüler umfassend über berufe und Studium. Vorträge von Fachleuten aus Wirtschaft, Handel, Forschung, Rechtswesen, Medizin, Verwaltung, usw. zeigen interessierten Schülerinnen und Schülern berufliche Perspektiven auf. Besuche an Universitäten, „Schnupperstudien“, Gespräche mit Studenten verschiedener Fachrichtungen bereichern das Angebot. Durch ein berufsorientierendes Praktikum erfahren die Schülerinnen und Schüler ihre Schwächen und Stärken.
In allen Fragen stehe ich gern zur Verfügung; ich bemühe mich, Hilfen zu geben, Kontakte herzustellen und bei der individuellen Suche nach dem „Traumberuf“ beratend zur Seite zu stehen. Interessierte Schülerinnen und Schüler können mich jederzeit ansprechen.
Dries Schreiber
Beratung hochbegabter Kinder und ihrer Eltern (Frau Kamer, Specialist in Gifted Education/ECHA):
Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf individuelle Förderung, auch in Hinblick auf besondere Talente und Interessen sowie im Falle von Hochbegabung auf einem oder mehreren Gebieten. Das Jan-Joest-Gymnasium bietet deshalb Beratung, Unterstützung und Hilfe in den folgenden Bereichen an:
- Schullaufbahnberatung im Falle von Hochbegabung ab Klasse 5 für (hoch-)begabte Kinder und deren Eltern
- Beratung (hoch-)begabter Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sowie kollegiale Fallberatung in Hinblick auf sozialen Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen, in Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung, Leistungserfolg, Leistungsschwierigkeiten, emotionale und geschlechtsspezifische Aspekte
- Herstellen von Kontakten zu Institutionen und Behörden
- Betreuung im Rahmen des Begabungsförderungsprojektes L.U.P.E. (Lern- und Präsentationsentwicklung), das jeweils im ersten Schulhalbjahr für interessierte Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 angeboten wird.
- Informationen über Möglichkeiten des Besuchs der Kinderuni
- Möglichkeit der Teilnahme an Forschervorträgen im Rahmen von L.U.P.E.
- Erlernen von Powerpoint und gutem Referieren im Projektunterricht der Klasse 5
- Beratung in Hinblick auf die Nutzung der „Lernoase“, einem Selbstlernzentrums im Bereich der Klassenräume der Jahrgangsstufen 5 und 6