Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und / oder die Stellvertretung nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die mindestens einmal im Jahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Aus der Schulpflegschaft werden auch die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt.
Sollten Sie Fragen an die Schulpflegschaft haben, kontaktieren Sie bitte das Schulsekretariat des Jan-Joest-Gymnasiums. Ihre Anfragen werden dann an die Schulpflegschaft weitergeleitet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine detaillierten Personendaten veröffentlicht.
Durchführung von Schulfahrten/Klassenfahrten? Informationen vom Schulministerium finden Sie hier.
Findet Schule auch bei Schnee und Eis statt? Was hat es sonst so mit dem Schulleben auf sich? Mehr dazu hier.
Ab Klasse 7 Klassensprecher zur Klassenpflegschaftssitzung einladen! Das Schulgesetz NRW gibt vor, dass ab der Klasse 7 die Klassensprecherin/der Klassensprecher und die Stellvertreterin/der Stellvertreter Mitglieder der Klassenpflegschaft sind. Aus diesem Grund müssen sie zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen werden. Sie sind beratende Mitglieder (§ 73 Abs. 1 SchulG).
Schulbus Immer wieder berichten Eltern über Probleme mit Schulbussen, zumal die Eltern zu Recht nach Einführung des „Schoko-Tickets“ noch kritischer geworden sind. In der Regel sind die Angaben aber sehr pauschal (Bus zu spät, zu voll o. ä.). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beschwerde nur dann sinnvoll ist, wenn diese konkret belegt werden kann. Darum sollten die Probleme konkret mit Datum, Uhrzeit, Buslinie, eventuell Zeugenangaben an den Schulträger (Stadt Kalkar) mitgeteilt werden. Der Schulträger ist zuständig für die Schülerbeförderung. Es kann nicht schaden, wenn Sie diese Meldung auch an das Sekretariat der Schule info@gymnasium-kalkar.de (hier werden die Beschwerden nach Angaben von OStR Janßen auf der Schulpflegschaftssitzung vom 26.09.2012 auch gesammelt) und/oder an den Vorsitzenden der Schulpflegschaft weiterleiten. Werden die Beschwerden per E-Mail gemeldet, ist diese parallele Meldung mit Cc. ganz leicht.
Klassenpflegschaftsvorsitzender in mehreren Klassen? Die Frage, ob Eltern in mehreren Klassen/Jahrgangsstufen als Elternvertreterin/Elternvertreter gewählt werden können, wird im Schulgesetz nicht konkret beantwortet Die Landeselternschaft der Gymnasien schreibt dazu in der Broschüre „Elternmitwirkung – verständlich erklärt“: „Ein Elternvertreter kann immer nur Vorsitzende/Vorsitzender einer Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft sein. Er kann allerdings gleichzeitig Vorsitzender der einen und stellvertretender Vorsitzender einer anderen Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft sein.“
Beitrag zur Landeselternschaft der Gymnasien Unsere Schule ist seit vielen Jahren Mitglied der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW. Die Landeselternschaft ist der verbandsmäßige Zusammenschluss gymnasialer Schulpflegschaften auf Landesebene und repräsentiert zurzeit rund 630 Gymnasien aus NRW. Er vertritt die Interessen der Eltern von Gymnasialschülern gegenüber dem Schulministerium, dem Landtag, Schulaufsichtsbehörden in NRW und der Öffentlichkeit. Unterstützt und berät Klassen- und Schulpflegschaften bei der elterlichen Mitwirkungsarbeit an den Gymnasien. Die Landeselternschaft finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge in Form von freiwilligen Spenden der Eltern. Pro Schüler müssen wir 1,00 € pro Jahr an die Landeselternschaft abführen (der Beitrag wurde in 2013 von 0,80 € auf 1,00 € erhöht). Wir bitten um Ihren Beitrag zur Landeselternschaft. Dieser wird während der Jahrgangsstufen-/Klassenpflegschaftssitzungen der Klassen 5 (2,- € für zwei Jahre), Klassen 7 (3,- € für drei Jahre) und EF (3,- € für drei Jahre) eingesammelt. Informationen zur Landeselternschaft finden Sie hier.
Fachkonferenzen Was machen Fachkonferenzen? Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über 1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, 2. Grundsätze zur Leistungsbewertung, 3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Hier finden Sie das Schulgesetz. Besonders interessant für uns Eltern: § 65 ff. SchulG „Mitwirkung in der Schule“.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer DatenschutzerklärungOKNeinWeiterlesen